Abmeldung

Abmeldeformular

Beim Austritt muss eine schriftliche Abmeldung erfolgen.
Abmeldungen treten auf Ende des laufenden Semesters in Kraft. Sie werden bei Schüler/innen unter 18 Jahren von den Erziehungsberechtigten unterzeichnet. Die Abmeldung ist ebenfalls von der Lehrperson zu unterschreiben. Entsprechende Formulare sind über die Lehrperson oder beim Sekretariat der AMS erhältlich.
Der Abmeldetermin für das Herbstsemester ist der 15. Mai, für das Frühlingssemester der 15. November. Wird der Abmeldetermin um mehr als eine Woche überzogen, wird den Erziehungsberechtigten ein Betrag von Fr. 60.- für die notwendigen Umtriebe verrechnet. Erfolgt die Abmeldung später als zwei Wochen vor den Sommerferien (für das Herbstsemester) oder später als eine Woche vor den Weihnachtsferien (für das Frühlingssemester), so muss das volle Kursgeld bezahlt werden. Das Schulgeld ist in jedem Fall geschuldet, auch dann, wenn der Unterricht nicht besucht wird.