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Abmeldung
  • Beim Austritt muss eine schriftliche Abmeldung erfolgen.
  • Abmeldungen treten auf Ende des laufenden Semesters in Kraft. Sie werden bei Schüler/innen unter 18 Jahren von den Erziehungsberechtigten unterzeichnet. Die Abmeldung ist ebenfalls von der betr. Lehrperson zu unterschreiben. Entsprechende Formulare sind über die Lehrperson oder beim Sekretariat der AMS erhältlich.
  • Der Abmeldetermin für das Herbstsemester ist der 15. Mai, für das Frühlingssemester der 15. November. Wird der Abmeldetermin um mehr als eine Woche überzogen, wird den betr. Erziehungsberechtigten ein Betrag von Fr. 60.- für die notwendigen Umtriebe verrechnet. Erfolgt die Abmeldung später als zwei Wochen vor den Sommerferien (für das Herbstsemester) oder später als eine Woche vor den Weihnachtsferien (für das Frühlingssemester), so muss das volle Kursgeld bezahlt werden ungeachtet dessen, ob die Schülerin oder der Schüler den Unterricht besucht oder nicht.

                                                               




 

Allgemeine Musikschule Muttenz, Schulstrasse 15, 4132 Muttenz