Allgemeines zum Schulbetrieb
1. Schuljahr
- Die Gliederung des Schuljahres in Schul- und Ferienzeit entspricht den Regelungen der übrigen öffentlichen Schulen des Kantons Basellandschaft.
- An sämtlichen vom Bildungs-, Kultur- und Sportdepartement als schulfrei erklärten Tagen fällt der Unterricht an der Musikschule aus.
- Das Schuljahr der AMS besteht aus zwei Semestern. Das Herbstsemester dauert von Mitte August (1. Schulwoche nach den Sommerferien) bis Mitte Januar. Das Frühlingssemester dauert von Mitte Januar bis zu den Sommerferien.
2. Anmeldung
- Anmeldungen werden während des ganzen Jahres entgegengenommen. Sie werden auf Beginn des kommenden Semesters bearbeitet.
- Anmeldungen von Schüler/innen unter 18 Jahren müssen von den Erziehungsberechtigten unter-zeichnet werden.
- Der späteste Anmeldetermin für das Herbstsemester ist der 15. Mai, für das Frühlingssemester der 15. November.
- Für die Anmeldung ist das Anmeldeformular der AMS zu verwenden.
- Eine schriftliche Anmeldung gilt als Vertrag und kann nur unter den für die Abmeldung geltenden Bedingungen aufgelöst werden.
3. Abmeldung
- Beim Austritt muss eine schriftliche Abmeldung erfolgen.
- Abmeldungen treten auf Ende des laufenden Semesters in Kraft. Sie werden bei Schüler/innen unter 18 Jahren von den Erziehungsberechtigten unterzeichnet. Die Abmeldung ist ebenfalls von der betr. Lehrperson zu unterschreiben. Entsprechende Formulare sind über die Lehrperson oder beim Sekretariat der AMS erhältlich.
- Der Abmeldetermin für das Herbstsemester ist der 15. Mai, für das Frühlingssemester der 15. November. Wird der Abmeldetermin um mehr als eine Woche überzogen, wird den betr. Erziehungsberechtigten ein Betrag von Fr. 60.- für die notwendigen Umtriebe verrechnet. Erfolgt die Abmeldung später als zwei Wochen vor den Sommerferien (für das Herbstsemester) oder später als eine Woche vor den Weihnachtsferien (für das Frühlingssemester), so muss das volle Kursgeld bezahlt werden ungeachtet dessen, ob die Schülerin oder der Schüler den Unterricht besucht oder nicht.
4. Unterrichtsverlängerung/-verkürzung
Eine Einzellektion dauert in der Regel 40 Minuten. Unterrichtsverlängerungen und -verkürzungen sind nach Rücksprache mit der Lehrperson unter Einhaltung der An- und Abmeldetermine möglich. Der Entscheid liegt bei der Schulleitung.
5. Lehrer/innenwunsch
Es können bei der Anmeldung für den Instrumentalunterricht Lehrer/innenwünsche geäussert werden. Wenn die Umstände es zulassen, werden sie berücksichtigt.
6. Lehrer/innenwechsel
Ein Wechsel der Lehrkraft auf Beginn eines neuen Semesters ist in begründeten Fällen und mit der Einwilligung der Schulleitung möglich. Es muss vorgängig ein klärendes Gespräch mit der betreffenden Lehrperson stattgefunden haben. Die Termine für Umteilungswünsche richten sich nach den An- und Abmeldeterminen der AMS.
Lektionsdauer für neu Eintretende
Aus pädagogischen Gründen wird die Lektionsdauer für neu eintretende Schülerinnen und Schüler im Instrumentalunterricht auf 40 Minuten festgelegt. Einschränkend können gewisse Instrumentalgruppen von diesem Beschluss ausgenommen werden.
Da die Festlegung der Lektionseinheit auf 40 Minuten finanzielle Konsequenzen für Sie hat, können Sie auf ausdrücklichen Wunsch hin wie bisher eine 25-Minuten Lektion beantragen. Falls Sie auf der Anmeldekarte nichts vermerken, wird Ihr Kind eine 40-Minuten Lektion erhalten. Wenn Sie 25 Minuten wünschen, tragen Sie dies bitte unter „Bemerkungen" auf der Anmeldekarte ein. Es ist möglich, eine 40- Minuten Lektion nach dem ersten Unterrichtsjahr nach Rücksprache mit der Lehrperson auf 25 Minuten zu verkürzen.
Preise:
Instrumentengruppe A: 25 Minuten Fr. 451.50.- / 40 Minuten Fr. 722.50.-
Instrumentengruppe B: 25 Minuten Fr. 490.50.- / 40 Minuten Fr. 788.50.-
(mehr Einzelheiten auf der Preisliste der AMS Muttenz)
Mit der Einteilungsbestätigung erhalten Sie die „Allgemeinen Bestimmungen der Allgemeinen Musikschule Muttenz". Wir bitten Sie um deren Kenntnisnahme. Die darin enthaltenen Hinweise sind verbindlich.